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Ausstellung und Galakonzert Moon Suk
  • Schedule: 23 September 2022 - 25 September 2022
  • Category: Exhibition

Ausstellung und Galakonzert Moon Suk

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Liebe Freunde der Kunst, 
 
Unsere wunderbare Künstlerin Moon Suk, die zur Zeit an einem Artist in Residence Program in der Kunststiftung Starke teil nimmt, hat mich gebeten die von ihr verfasste Einladung für ihre nächste Ausstellung zu verschicken. 
 
Moon Suk ist eine interdisziplinär arbeitende Künstlerin, wie auch schon Yoko Ono und Colette, die das Löwenpalais geprägt haben. Moon Suk hat sich auch in den letzten zwei Jahren künstlerisch gestaltend um den Garten des Löwenpalais gekümmert und hier ein sehr beeindruckendes florales Werk geschaffen. Man kann also sagen, das Moon Suk in ihrer Zeit das Löwenpalais im Ganzen bespielt hat, in bester Gesellschaft zu anderen Ausstellungen im Löwenpalais, die immer wieder Disziplin übergreifend das Publikum beeindruckt haben. Ihr Atelier hat sie auch zu einem Gesamtkunstwerk gemacht und von ihrem Balkon des öfteren dann am Wochenende eine kurze Kunst/Arien/Performance gegeben. 
 
Ein großes Dankeschön an die Künstlerin Moon Suk, die mitgeholfen hat das Löwenpalais weiterhin zu einem Ort der kulturellen Begegnung zu machen, das wir alle kennen und lieben. 
 
Vielen Dank!
 
Leider werde ich an den 3 festlichen Tagen nicht persönlich dabei sein, jedoch hoffe ich, das wir uns alle wieder sehen, wenn unsere nächste Ausstellung mit jungen, afro-amerikanischen Künstlern im Oktober zu sehen sein wird und natürlich werde ich auch bei unserer alljährlichen Weihnachtsausstellung dabei sein, die leider - Pandemie bestimmt - eine zweijährige Pause hatte.  
 
Viel Spaß im Löwenpalais und tolle Gespräche sowie ein Wiedersehen mit alten Freunden
 
wünscht Euch
 
Euer 
 
Jörg Starke
Geschäftsführender Kuratoriumsvorsitzender
der Kunststiftung Starke 
 
 
 
Einladung zur Ausstellung von Moon Suk

Wann: Freitag, 23. September 2022 um 19:00-2:00 Uhr.

Wo: Stiftung Starke/Löwenpalais, Koenigsallee 30-32, 14193 Berlin.

Für den festlichen Anlass, der Eintritt ist frei, bitten wir Sie, sich kunstvoll, gerne verrückt und fröhlich zu verkleiden: Schwarz

Artist in Residence

Arbeiten – Ausstellen – Austauschen

Das ‚Herzstück‘ der Stiftungsarbeit bildet das Artist in Residence-Programm. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen Wohn - und Atelierräume für drei bis zwölf Monate zur Verfügung, Präsentationsmöglichkeiten für ihre Arbeiten in den stiftungseigenen Ausstellungsräumen, sie werden mit einem Aufenthaltsstipendium finanziell unterstützt und sind eingebunden in ein starkes Netzwerk.

Ausstellung und Galakonzert Moon Suk

Jetzt bewerben

Die Kunststiftung Starke fördert junge, aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aller Genres. In der ebenso anregenden wie exklusiven Atmosphäre können sie sich ganz auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren, ihren individuellen Stil (weiter-)entwickeln. Wir unterstützen sie bei der künstlerischen Entwicklung und fördern darüber hinaus den Austausch der Künstler untereinander.

Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, bis zum 40. Lebensjahr. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Ein unabhängiges Gremium wählt aus den eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die Stiftung Starke mit einem Aufenthaltsstipendium bedacht werden.

Darüber hinaus stehen kurzfristig bewohnbare Gästeappartements zur Verfügung, die von etablierten Kunstschaffenden genutzt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Aufenthalts die Energiekosten vom Stipendiaten getragen werden müssen.

Die Projekte der Stiftung Starke werden durch internationale Kuratoren wissenschaftlich begleitet.

zur Bewerbung hier klicken

Ausstellung und Galakonzert Moon Suk

Löwenpalais

Das Löwenpalais, Sitz der Kunststiftung Starke, gehört zu den größten und prächtigsten Bauten in Berlin-Grunewald. Zwei steinerne Löwen, die die Fassade flankieren, gaben der Villa im neobarocken Stil ihren Namen.

Ausstellung und Galakonzert Moon Suk
Gemeinnützige Stiftung Peter Starke

Koenigsallee 30 – 32
14193 Berlin

Tel: 030 – 825 76 85
Fax: 030 – 825 87 34
E-Mail: info@stiftungstarke.de
Web: www.stiftungstarke.de

Die Gemeinnützige Stiftung Peter Starke ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

FAQ:

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind alle Künstler bis zum 38. Lebensjahr. 

Gibt es einen finanziellen Zuschuss?

Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht. Die Ateliers werden subventioniert, das heißt das für die Studios ein Energiekosenbeitrag bezahlt werden muss, der sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt.

Welche Förderschwerpunkte hat die Kunststiftung Starke?

Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien.

Für welchen Zeitraum erfolgt die Förderung?

Die Aufenthaltsstipendien werden für drei bis zwölf Monate vergeben.

Was wird gefördert?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein Aufenthaltsstipendium. Es umfasst kostenfreies Wohnen und Arbeiten in den Residenzräumen, die Möglichkeit zu einer eigenen Ausstellung (Solo- oder Gruppenausstellung) im Löwenpalais, falls die Arbeiten ausreichende Qualität aufweisen.

Wie müssen die Antragsunterlagen gestaltet sein?

Um sich für ein Stipendium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen in Deutsch oder Englisch digital eingereicht werden.

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Motivationsschreiben / Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens während des Residenzaufenthalts (max. 2 Din A4 Seiten)
  3. Künstlerischer Lebenslauf
  4. Formale Unterlagen (Meldebestätigung, Personalausweis, Reisepass für Nicht-EU-Länder)
  5. Kostenaufstellung: Die Künstler müssen dokumentieren, das sie ihren Aufenthalt im Löwenpalais selber finanzieren können.
Zu welchen Terminen kann man sich bewerben?

Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es gibt keine feste Antragsfrist.

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Die Aufenthaltsstipendien werden durch die Kunststiftung Starke auf Entscheid einer unabhängigen Jury vergeben. Die Bewerber erhalten schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung. Entscheidungen werden nicht begründet.

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