Das Löwenpalais
Das Löwenpalais, Sitz der Kunststiftung Starke, gehört zu den größten und prächtigsten Bauten in Berlin-Grunewald. Zwei steinerne Löwen, die die Fassade flankieren, gaben der Villa im neobarocken Stil ihren Namen. Das Löwenpalais verkörpert bereits von seinem Architekten Bernhard Sehring her, der u. a. in Berlin das Theater des Westens und den Kinobau Delphi-Palast schuf, eine besondere Nähe zu Kunst und Kultur. Erbaut 1903 für den Kaiserlichen Kellermeister Habel, wurde die Villa 1930 in luxuriöse Einzelwohnungen aufgeteilt. Bis weit in die 1960er Jahre fanden bekannte Künstler und Gelehrte ein produktives Zuhause – Filmstar O.W. Fischer, der Verleger Ernst Rowohlt, Dirigent Sergiu Celibidache, Horst Buchholz oder die amerikanische Sängerin Gladys Kuchta.
Im Jahr 1969 erwarb Carl Peter Starke das Löwenpalais, teilte das Grundstück und baute sein Büro auf dem neu entstandenen Grundstück. Sein Sohn Jörg Starke gründete die im Dezember 1988 anerkannte gemeinnützige Kunststiftung Stiftung Peter Starke, mit dem Löwenpalais als Sitz der Stiftung. 1990 begann seine Ausstellungstätigkeit mit der spektakulären Ausstellung Status of Sculpture. 1991 holte er die japanisch-amerikanische Künstlerin Yoko Ono für eine Ausstellung nach Berlin und startete mit ihr eine langjährige Zusammenarbeit. Das Löwenpalais beherbergt heute Ateliers und Wohnungen für Künstler sowie Ausstellungsräume für seine Stiftungstätigkeit.
Ansprechpartner für die Stiftung
Jörg Starke - Vorsitzender des Kuratoriums
arte@stiftungstarke.de
TEL: 030 – 825 76 85
FAX: 030 – 825 87 34
Arbeiten – Ausstellen – Austauschen
Das ‚Herzstück‘ der Stiftungsarbeit bildet das Artist in Residence-Programm. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen Wohn - und Atelierräume für drei bis zwölf Monate zur Verfügung, Präsentationsmöglichkeiten für ihre Arbeiten in den stiftungseigenen Ausstellungsräumen, sie werden mit einem Aufenthaltsstipendium finanziell unterstützt und sind eingebunden in ein starkes Netzwerk.
Die Kunststiftung Starke fördert junge, aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aller Genres. In der ebenso anregenden wie exklusiven Atmosphäre können sie sich ganz auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren, ihren individuellen Stil (weiter-)entwickeln. Wir unterstützen sie bei der künstlerischen Entwicklung und fördern darüber hinaus den Austausch der Künstler untereinander.
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, bis zum 40. Lebensjahr. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Ein unabhängiges Gremium wählt aus den eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die Stiftung Starke mit einem Aufenthaltsstipendium bedacht werden.
Darüber hinaus stehen kurzfristig bewohnbare Gästeappartements zur Verfügung, die von etablierten Kunstschaffenden genutzt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Aufenthalts die Energiekosten vom Stipendiaten getragen werden müssen.
Die Projekte der Stiftung Starke werden durch internationale Kuratoren wissenschaftlich begleitet.
Koenigsallee 30 – 32
14193 Berlin
Tel: 030 – 825 76 85
Fax: 030 – 825 87 34
E-Mail: info@stiftungstarke.de
Web: www.stiftungstarke.de
Die Gemeinnützige Stiftung Peter Starke ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Antragsberechtigt sind alle Künstler bis zum 38. Lebensjahr.
Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht. Die Ateliers werden subventioniert, das heißt das für die Studios ein Energiekosenbeitrag bezahlt werden muss, der sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt.
Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien.
Die Aufenthaltsstipendien werden für drei bis zwölf Monate vergeben.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein Aufenthaltsstipendium. Es umfasst kostenfreies Wohnen und Arbeiten in den Residenzräumen, die Möglichkeit zu einer eigenen Ausstellung (Solo- oder Gruppenausstellung) im Löwenpalais, falls die Arbeiten ausreichende Qualität aufweisen.
Um sich für ein Stipendium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen in Deutsch oder Englisch digital eingereicht werden.
Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es gibt keine feste Antragsfrist.
Die Aufenthaltsstipendien werden durch die Kunststiftung Starke auf Entscheid einer unabhängigen Jury vergeben. Die Bewerber erhalten schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung. Entscheidungen werden nicht begründet.