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„Spring is in the Air“- Colette aka Lumiere

„Spring is in the Air“- Colette aka Lumiere

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Vernissage 17. März – 19 Uhr

Finnissage 31. März – 19 Uhr

"SPRING IS IN THE AIR "“An Evening with Colette aka Lumiere"


ART &FILM Screening "A PIRATE IN VENICE " 2012 at 8 pm (35 min) in seperate room &and ART Presentation..The reception will begin at 7pm till 10 pm.

Date: 17th of March 2017 / Time: 7-10 pm; Screening: 8 pm

Where: STIFTUNG STARKE- LOWEN PALAIS .Koenigsallee 30-32, 14193 Berlin
DRESS CODE: WHITE 
RSVP for screening (limited seating) - March 12th.on fb.


FOUNDATION STARKE is proud to present an evening with COLETTE LUMIERE & HER ART.

At 8pm the 35 minute documentary on Colette 'A Pirate in Venice” by Friederike Schaefer. 2012. will be screened.


About the "Pirate in Venice”:

Colette’s art, like Warhol’s is bound up with the idea of uninterrupted performance so that her physical presence itself becomes a kind of signature, a trademark.”— Jonathan Crary for Arts Magazine ‘Colette’s new paintings’ (1983)

While in the middle of dismantling her latest residence, since the loss of her legendary atelier, Colette received a call inviting her to exhibit in Venice. She immediately got on a plane with a suitcase with art works and her lightest wardrobe.

The film documents Colette’s presence in Venice for her show “Politically Colette” during the 2011 Biennial. It features the curator Alan Jones author of “The Art Dealers” and the gallerist, Paolo Barozzi who worked closely with Peggy Guggenheim. Also appearing in the film are Emilio Fiorucci, Anthony Haden-Guest, R. Couri Hay and Jorg Starke of the Lowen Palais, Berlin (where Colette had a private salon during the 90’s).

“A Pirate in Venice” began as a personal documentation of Colette’s voyage and evolved into a docu- mentary/collage. It is not meant to be a comprehensive documentary on Colette’s work, but a poetic portrait of the artist.

The documentary includes her “apparitions” (spontaneous performances) in Venice, interspersed with selected images and footage of her art throughout her career. Although it does not follow a chronological sequence, it does capture the essence of the artist.

Artist in Residence

Arbeiten – Ausstellen – Austauschen

Das ‚Herzstück‘ der Stiftungsarbeit bildet das Artist in Residence-Programm. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen Wohn - und Atelierräume für drei bis zwölf Monate zur Verfügung, Präsentationsmöglichkeiten für ihre Arbeiten in den stiftungseigenen Ausstellungsräumen, sie werden mit einem Aufenthaltsstipendium finanziell unterstützt und sind eingebunden in ein starkes Netzwerk.

„Spring is in the Air“- Colette aka Lumiere

Jetzt bewerben

Die Kunststiftung Starke fördert junge, aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aller Genres. In der ebenso anregenden wie exklusiven Atmosphäre können sie sich ganz auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren, ihren individuellen Stil (weiter-)entwickeln. Wir unterstützen sie bei der künstlerischen Entwicklung und fördern darüber hinaus den Austausch der Künstler untereinander.

Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, bis zum 40. Lebensjahr. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Ein unabhängiges Gremium wählt aus den eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die Stiftung Starke mit einem Aufenthaltsstipendium bedacht werden.

Darüber hinaus stehen kurzfristig bewohnbare Gästeappartements zur Verfügung, die von etablierten Kunstschaffenden genutzt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Aufenthalts die Energiekosten vom Stipendiaten getragen werden müssen.

Die Projekte der Stiftung Starke werden durch internationale Kuratoren wissenschaftlich begleitet.

zur Bewerbung hier klicken

„Spring is in the Air“- Colette aka Lumiere

Löwenpalais

Das Löwenpalais, Sitz der Kunststiftung Starke, gehört zu den größten und prächtigsten Bauten in Berlin-Grunewald. Zwei steinerne Löwen, die die Fassade flankieren, gaben der Villa im neobarocken Stil ihren Namen.

„Spring is in the Air“- Colette aka Lumiere
Gemeinnützige Stiftung Peter Starke

Koenigsallee 30 – 32
14193 Berlin

Tel: 030 – 825 76 85
Fax: 030 – 825 87 34
E-Mail: info@stiftungstarke.de
Web: www.stiftungstarke.de

Die Gemeinnützige Stiftung Peter Starke ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

FAQ:

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind alle Künstler bis zum 38. Lebensjahr. 

Gibt es einen finanziellen Zuschuss?

Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht. Die Ateliers werden subventioniert, das heißt das für die Studios ein Energiekosenbeitrag bezahlt werden muss, der sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt.

Welche Förderschwerpunkte hat die Kunststiftung Starke?

Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien.

Für welchen Zeitraum erfolgt die Förderung?

Die Aufenthaltsstipendien werden für drei bis zwölf Monate vergeben.

Was wird gefördert?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein Aufenthaltsstipendium. Es umfasst kostenfreies Wohnen und Arbeiten in den Residenzräumen, die Möglichkeit zu einer eigenen Ausstellung (Solo- oder Gruppenausstellung) im Löwenpalais, falls die Arbeiten ausreichende Qualität aufweisen.

Wie müssen die Antragsunterlagen gestaltet sein?

Um sich für ein Stipendium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen in Deutsch oder Englisch digital eingereicht werden.

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Motivationsschreiben / Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens während des Residenzaufenthalts (max. 2 Din A4 Seiten)
  3. Künstlerischer Lebenslauf
  4. Formale Unterlagen (Meldebestätigung, Personalausweis, Reisepass für Nicht-EU-Länder)
  5. Kostenaufstellung: Die Künstler müssen dokumentieren, das sie ihren Aufenthalt im Löwenpalais selber finanzieren können.
Zu welchen Terminen kann man sich bewerben?

Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es gibt keine feste Antragsfrist.

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Die Aufenthaltsstipendien werden durch die Kunststiftung Starke auf Entscheid einer unabhängigen Jury vergeben. Die Bewerber erhalten schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung. Entscheidungen werden nicht begründet.

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