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„Sichtbarkeit“ - Yury Kharchenko

„Sichtbarkeit“ - Yury Kharchenko

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Freunde der Stiftung Starke,

wir laden Sie herzlich ein zur Eröffnung der Ausstellung

Yury Kharchenko
SICHTBARKEIT

am 02. Juni 2017 um 19:00 Uhr.


Yury Kharchenko hat mit seinen 30 Jahren schon eine Menge in der Welt der Kunst erreicht. Alleine von Mai bis Juni dieses Jahres bereitet er sich auf 3 Ausstellungen vor, so unter anderem auf die internationale Ausstellung "Luther und Avantgarde", in der Kharchenko als jüngster Teilnehmer zusammen mit prominenten Künstlern, wie Ai Weiwei, Olafur Eliasson, Jonathan Meese, Markus Lüpertz, Stephan Balkenhol, Christian Jankowski, Erwin Wurm teilnimmt.
Der Deutschrusse Kharchenko lebt seit 20 Jahren in Deutschland, ist jüdischer Herkunft und kann schon auf eine Förderkoje auf ART COLOGNE, Museumsankäufe, eine und diverse Museums - und Galerien Ausstellungen zurückblicken. 2018 steht unter anderem eine Einzelausstellungen im Felix Nussbaum Haus in Osnabrück an.


Kay Heymer, der Leiter der Moderne, Museum Kunstpalast Düsseldorf schreibt über Yury Kharchenkos Malerei:

„Yury Kharchenkos Malerei lässt vergessen, dass es Pop Art und Postmoderne je gab. Seine Bilder sind völlig frei von Zynismus und sie sind keine Bilder aus zweiter Hand. Seine Malerei ist nicht die eines Epigonen. Sie sind konzentriert auf die formalen und emotionalen Möglichkeiten der Malerei. Sie sind sowohl gegenstandslos – reine visuelle Erscheinungen wie Klänge – als auch gegenständlich – sie zeigen einfache Formen wie die Häuser, die das Grundgerüst seines Zyklus bilden, oder wie Silhouetten von Figuren, die sich im Dickicht und Gestrüpp der dunklen Gittergerüste seiner Bildräume verbergen. Die Bilder von Yury Kharchenko sind in ihrer Stofflichkeit und ihrem Farbempfinden reizvoll, sie stimulieren die Sinne und wecken so im Betrachter starke Gefühle“

In der Ausstellung bei der Stiftung Starke im Löwenpalais in Berlin Grunewald steht Kharchenkos Malerei im Mittelpunkt. Gezeigt werden Bild Zyklen unterschiedlicher Größen angefangen von 2006 bis 2017


Prof. Dr. Klaus Siebenhaar, Kuratoriumsmitglied der Stiftung Starke, führt in die Arbeit des Künstlers ein.


Ausstellungsdauer
03. - 30. Juni 2017

Artist in Residence

Arbeiten – Ausstellen – Austauschen

Das ‚Herzstück‘ der Stiftungsarbeit bildet das Artist in Residence-Programm. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen Wohn - und Atelierräume für drei bis zwölf Monate zur Verfügung, Präsentationsmöglichkeiten für ihre Arbeiten in den stiftungseigenen Ausstellungsräumen, sie werden mit einem Aufenthaltsstipendium finanziell unterstützt und sind eingebunden in ein starkes Netzwerk.

„Sichtbarkeit“ - Yury Kharchenko

Jetzt bewerben

Die Kunststiftung Starke fördert junge, aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aller Genres. In der ebenso anregenden wie exklusiven Atmosphäre können sie sich ganz auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren, ihren individuellen Stil (weiter-)entwickeln. Wir unterstützen sie bei der künstlerischen Entwicklung und fördern darüber hinaus den Austausch der Künstler untereinander.

Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, bis zum 40. Lebensjahr. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Ein unabhängiges Gremium wählt aus den eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die Stiftung Starke mit einem Aufenthaltsstipendium bedacht werden.

Darüber hinaus stehen kurzfristig bewohnbare Gästeappartements zur Verfügung, die von etablierten Kunstschaffenden genutzt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Aufenthalts die Energiekosten vom Stipendiaten getragen werden müssen.

Die Projekte der Stiftung Starke werden durch internationale Kuratoren wissenschaftlich begleitet.

zur Bewerbung hier klicken

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Löwenpalais

Das Löwenpalais, Sitz der Kunststiftung Starke, gehört zu den größten und prächtigsten Bauten in Berlin-Grunewald. Zwei steinerne Löwen, die die Fassade flankieren, gaben der Villa im neobarocken Stil ihren Namen.

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Gemeinnützige Stiftung Peter Starke

Koenigsallee 30 – 32
14193 Berlin

Tel: 030 – 825 76 85
Fax: 030 – 825 87 34
E-Mail: info@stiftungstarke.de
Web: www.stiftungstarke.de

Die Gemeinnützige Stiftung Peter Starke ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

FAQ:

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind alle Künstler bis zum 38. Lebensjahr. 

Gibt es einen finanziellen Zuschuss?

Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht. Die Ateliers werden subventioniert, das heißt das für die Studios ein Energiekosenbeitrag bezahlt werden muss, der sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt.

Welche Förderschwerpunkte hat die Kunststiftung Starke?

Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien.

Für welchen Zeitraum erfolgt die Förderung?

Die Aufenthaltsstipendien werden für drei bis zwölf Monate vergeben.

Was wird gefördert?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein Aufenthaltsstipendium. Es umfasst kostenfreies Wohnen und Arbeiten in den Residenzräumen, die Möglichkeit zu einer eigenen Ausstellung (Solo- oder Gruppenausstellung) im Löwenpalais, falls die Arbeiten ausreichende Qualität aufweisen.

Wie müssen die Antragsunterlagen gestaltet sein?

Um sich für ein Stipendium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen in Deutsch oder Englisch digital eingereicht werden.

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Motivationsschreiben / Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens während des Residenzaufenthalts (max. 2 Din A4 Seiten)
  3. Künstlerischer Lebenslauf
  4. Formale Unterlagen (Meldebestätigung, Personalausweis, Reisepass für Nicht-EU-Länder)
  5. Kostenaufstellung: Die Künstler müssen dokumentieren, das sie ihren Aufenthalt im Löwenpalais selber finanzieren können.
Zu welchen Terminen kann man sich bewerben?

Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es gibt keine feste Antragsfrist.

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Die Aufenthaltsstipendien werden durch die Kunststiftung Starke auf Entscheid einer unabhängigen Jury vergeben. Die Bewerber erhalten schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung. Entscheidungen werden nicht begründet.

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