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„Metamorphose – Wie oft verwandelt sich der Mensch“
  • Schedule: 25 September 2015 - 03 October 2015
  • Category: Others

„Metamorphose – Wie oft verwandelt sich der Mensch“

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Es war einmal…ein schlichtes, schwarzes Ballkleid. Dieses Kleid wurde vom vietnamesischen Miss-Austria-Designer La Hong Nhut anno 2012 entdeckt. Getragen wurde es damals von der österreichischen Autorin, Philosophin und Psychotherapeutin Dr. Monika Wogrolly bei der Opernredoute in Graz. Sie hatte sich das gut 40 Jahre alte Stück von ihrer Freundin für diesen besonderen Ball ausgeliehen. Inspiriert von der Strahlkraft dieses magischen Stückes beschloss La Hong Nhut, im Rahmen des Projekts „METAMORPHOSE“ von nun an jedes Jahr für die im Januar stattfindende Opernredoute das Kleid zu „verwandeln“ und es den Bedürfnissen seiner Trägerin anzupassen. Denn getragen wurde es Jahr für Jahr von einer anderen prominenten Persönlichkeit, darunter die in München lebende Schauspielerin Aglaia Szyszkowitz (2014). Ab Herbst 2015 geht dieses Kleid der Kulturen auf Wanderschaft und wird neben einigen Stationen in seinem Entstehungsland Österreich auch zum 25-Jahr-Jubiläum der Deutschen Einheit in Berlin gastieren.

 

Die Stiftung Starke im Grunewalder Löwenpalais beherbergt von 25.09. bis 03.10.2015 das „Kleid der Kulturen“. Am Abend des 03.10.2015 wird es zudem anlässlich der Feier 25 Jahre Wiedervereinigung ein Philosophisches Café zum Thema „Metamorphose – Wie oft verwandelt sich der Mensch“ und Wiedervereinigung – "Warum die Schaffung von Einheit so wichtig ist in der Kultur des Menschen“ geben.

 

Wanderausstellung „Kleid der Kulturen“ – Stiftung Starke - Koenigsallee 30, 14193 Berlin. Tel.: +49 30 8257685

25.09.2015 – 03.10.2015 Das „Kleid der Kulturen“ ist in den Räumlichkeiten des Löwenpalais ausgestellt

Künstler: Dr. Monika Wogrolly & La Hong Nhut

 

03.10.2015 – Tag der Deutschen Einheit: 20:30 Uhr Präsentation des Kleides mit anschließender Diskussionsrunde („Philosophisches Café“) zum Thema „Metamorphose – Wie oft verwandelt sich der Mensch“ und „Wiedervereinigung – Warum die Schaffung von Einheit so wichtig ist in der Kultur des Menschen“

Artist in Residence

Arbeiten – Ausstellen – Austauschen

Das ‚Herzstück‘ der Stiftungsarbeit bildet das Artist in Residence-Programm. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen Wohn - und Atelierräume für drei bis zwölf Monate zur Verfügung, Präsentationsmöglichkeiten für ihre Arbeiten in den stiftungseigenen Ausstellungsräumen, sie werden mit einem Aufenthaltsstipendium finanziell unterstützt und sind eingebunden in ein starkes Netzwerk.

„Metamorphose – Wie oft verwandelt sich der Mensch“

Jetzt bewerben

Die Kunststiftung Starke fördert junge, aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aller Genres. In der ebenso anregenden wie exklusiven Atmosphäre können sie sich ganz auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren, ihren individuellen Stil (weiter-)entwickeln. Wir unterstützen sie bei der künstlerischen Entwicklung und fördern darüber hinaus den Austausch der Künstler untereinander.

Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, bis zum 40. Lebensjahr. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Ein unabhängiges Gremium wählt aus den eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die Stiftung Starke mit einem Aufenthaltsstipendium bedacht werden.

Darüber hinaus stehen kurzfristig bewohnbare Gästeappartements zur Verfügung, die von etablierten Kunstschaffenden genutzt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Aufenthalts die Energiekosten vom Stipendiaten getragen werden müssen.

Die Projekte der Stiftung Starke werden durch internationale Kuratoren wissenschaftlich begleitet.

zur Bewerbung hier klicken

„Metamorphose – Wie oft verwandelt sich der Mensch“

Löwenpalais

Das Löwenpalais, Sitz der Kunststiftung Starke, gehört zu den größten und prächtigsten Bauten in Berlin-Grunewald. Zwei steinerne Löwen, die die Fassade flankieren, gaben der Villa im neobarocken Stil ihren Namen.

„Metamorphose – Wie oft verwandelt sich der Mensch“
Gemeinnützige Stiftung Peter Starke

Koenigsallee 30 – 32
14193 Berlin

Tel: 030 – 825 76 85
Fax: 030 – 825 87 34
E-Mail: info@stiftungstarke.de
Web: www.stiftungstarke.de

Die Gemeinnützige Stiftung Peter Starke ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

FAQ:

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind alle Künstler bis zum 38. Lebensjahr. 

Gibt es einen finanziellen Zuschuss?

Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht. Die Ateliers werden subventioniert, das heißt das für die Studios ein Energiekosenbeitrag bezahlt werden muss, der sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt.

Welche Förderschwerpunkte hat die Kunststiftung Starke?

Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien.

Für welchen Zeitraum erfolgt die Förderung?

Die Aufenthaltsstipendien werden für drei bis zwölf Monate vergeben.

Was wird gefördert?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein Aufenthaltsstipendium. Es umfasst kostenfreies Wohnen und Arbeiten in den Residenzräumen, die Möglichkeit zu einer eigenen Ausstellung (Solo- oder Gruppenausstellung) im Löwenpalais, falls die Arbeiten ausreichende Qualität aufweisen.

Wie müssen die Antragsunterlagen gestaltet sein?

Um sich für ein Stipendium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen in Deutsch oder Englisch digital eingereicht werden.

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Motivationsschreiben / Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens während des Residenzaufenthalts (max. 2 Din A4 Seiten)
  3. Künstlerischer Lebenslauf
  4. Formale Unterlagen (Meldebestätigung, Personalausweis, Reisepass für Nicht-EU-Länder)
  5. Kostenaufstellung: Die Künstler müssen dokumentieren, das sie ihren Aufenthalt im Löwenpalais selber finanzieren können.
Zu welchen Terminen kann man sich bewerben?

Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es gibt keine feste Antragsfrist.

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Die Aufenthaltsstipendien werden durch die Kunststiftung Starke auf Entscheid einer unabhängigen Jury vergeben. Die Bewerber erhalten schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung. Entscheidungen werden nicht begründet.

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