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„Beasts of Burden“

„Beasts of Burden“

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Eine Geste, ein Blick, eine Pose – es ist manchmal ein einziger Augenblick, der die Aura, den unbändigen Willen, die überwältigende Kraft eines Menschen offenbaren kann. Diesen einen Augenblick suchte Fotograf Udo Spreitzenbarth in seinem künstlerischen Schaffen. In einer Gratwanderung zwischen bewusster Inszenierung und situativen Reflexen decken Fotograf und Model, das bei diesen Aufnahmen nie zum bloßen Objekt gerät, unbekannte Seiten und Tiefen auf. Dazu verdichtet Udo Spreitzenbarths meisterhaftes Spiel mit Licht und Schatten die Szene zu einem hyperreal anmutenden Augenblick. Dem einen Augenblick, der alles sagt, den der Künstler einfängt, visualisiert und für den Betrachter reproduzierbar macht.

 

Artist in Residence

Arbeiten – Ausstellen – Austauschen

Das ‚Herzstück‘ der Stiftungsarbeit bildet das Artist in Residence-Programm. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen Wohn - und Atelierräume für drei bis zwölf Monate zur Verfügung, Präsentationsmöglichkeiten für ihre Arbeiten in den stiftungseigenen Ausstellungsräumen, sie werden mit einem Aufenthaltsstipendium finanziell unterstützt und sind eingebunden in ein starkes Netzwerk.

„Beasts of Burden“

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Die Kunststiftung Starke fördert junge, aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aller Genres. In der ebenso anregenden wie exklusiven Atmosphäre können sie sich ganz auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren, ihren individuellen Stil (weiter-)entwickeln. Wir unterstützen sie bei der künstlerischen Entwicklung und fördern darüber hinaus den Austausch der Künstler untereinander.

Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, bis zum 40. Lebensjahr. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Ein unabhängiges Gremium wählt aus den eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die Stiftung Starke mit einem Aufenthaltsstipendium bedacht werden.

Darüber hinaus stehen kurzfristig bewohnbare Gästeappartements zur Verfügung, die von etablierten Kunstschaffenden genutzt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Aufenthalts die Energiekosten vom Stipendiaten getragen werden müssen.

Die Projekte der Stiftung Starke werden durch internationale Kuratoren wissenschaftlich begleitet.

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„Beasts of Burden“

Löwenpalais

Das Löwenpalais, Sitz der Kunststiftung Starke, gehört zu den größten und prächtigsten Bauten in Berlin-Grunewald. Zwei steinerne Löwen, die die Fassade flankieren, gaben der Villa im neobarocken Stil ihren Namen.

„Beasts of Burden“
Gemeinnützige Stiftung Peter Starke

Koenigsallee 30 – 32
14193 Berlin

Tel: 030 – 825 76 85
Fax: 030 – 825 87 34
E-Mail: info@stiftungstarke.de
Web: www.stiftungstarke.de

Die Gemeinnützige Stiftung Peter Starke ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

FAQ:

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind alle Künstler bis zum 38. Lebensjahr. 

Gibt es einen finanziellen Zuschuss?

Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht. Die Ateliers werden subventioniert, das heißt das für die Studios ein Energiekosenbeitrag bezahlt werden muss, der sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt.

Welche Förderschwerpunkte hat die Kunststiftung Starke?

Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien.

Für welchen Zeitraum erfolgt die Förderung?

Die Aufenthaltsstipendien werden für drei bis zwölf Monate vergeben.

Was wird gefördert?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein Aufenthaltsstipendium. Es umfasst kostenfreies Wohnen und Arbeiten in den Residenzräumen, die Möglichkeit zu einer eigenen Ausstellung (Solo- oder Gruppenausstellung) im Löwenpalais, falls die Arbeiten ausreichende Qualität aufweisen.

Wie müssen die Antragsunterlagen gestaltet sein?

Um sich für ein Stipendium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen in Deutsch oder Englisch digital eingereicht werden.

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Motivationsschreiben / Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens während des Residenzaufenthalts (max. 2 Din A4 Seiten)
  3. Künstlerischer Lebenslauf
  4. Formale Unterlagen (Meldebestätigung, Personalausweis, Reisepass für Nicht-EU-Länder)
  5. Kostenaufstellung: Die Künstler müssen dokumentieren, das sie ihren Aufenthalt im Löwenpalais selber finanzieren können.
Zu welchen Terminen kann man sich bewerben?

Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es gibt keine feste Antragsfrist.

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Die Aufenthaltsstipendien werden durch die Kunststiftung Starke auf Entscheid einer unabhängigen Jury vergeben. Die Bewerber erhalten schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung. Entscheidungen werden nicht begründet.

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