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Solo Show - Zora Volantes

Solo Show - Zora Volantes

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Solo Show - Zora Volantes
 
 
Liebe Freunde der Kunst,
Liebe Freunde der Stiftung Starke,
 
Wir laden Sie herzlich ein zur Eröffnung der Ausstellung
 
ZORA VOLANTES
SOLO SHOW
in Memoriam Rebecca Horn
 
am Samstag, den 19. Oktober 2024, 18:30 Uhr, im Löwenpalais, Koenigsallee 30, 14193 Berlin.
 
Zora Volantes präsentiert neue leuchtenden Skulpturen und Gemälde,
die Sie eigens für die Räume der Stiftung Starke entwickelt hat. 
 
Es wird auch der Performancefilm Bounty Hunter gezeigt,
den sie für die Art Basel Miami Beach 2023 entwickelt hat. 
 
Die renommierte Geigerin Diana Tishchenko (https://dianatishchenko.com) wird den Abend um 19:00 Uhr
mit einer Komposition von Johann Sebastian Bach eröffnen. 
 
Wir widmen dieses Konzert der kürzlich verstorbenen Professorin Rebecca Horn.
 
Es reden:
 
Jörg Starke, Vorsitzender des Kuratoriums
&
Michael F. Feldkamp
 
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung unter folgendem Link:
 
 
Folgendes zur Ausstellung:
 
Für ihre Solo Show in der Stiftung Starke Berlin entwickelt Zora Volantes neue leuchtenden Second-Skin-Sculptures und Gemälde.
Second Skin ist ein fortlaufendes Projekt, welches auf dem Konzept basiert, dass Papiertexturen und Farben der Künstlerin 
„als zweite Haut“ dienen, aus denen sie u.a. leuchtende Skulpturen baut.
Neben den neuen leuchtenden Skulpturen wird auch der Performancefilm Bounty Hunter präsentiert,
den Zora Volantes für die Art Basel Miami Beach letztes Jahr entwickelt hat.
 
Zora Volantes studierte nach dem Abitur Germanistik, Film- und Theaterwissenschaften an der Freien Universität in Berlin.
1994 begann sie das Studium der Bildhauerei an der Hochschule der Künste in Berlin. Sie studierte 1995 mit einem Erasmus-Stipendium
bei Michelangelo Pistoletto in Wien, bei Katharina Sieverding an der Hochschule der Künste Berlin und ab 1996 bei Rebecca Horn.
2000 wurde sie den Meisterschülerin von Rebecca Horn.
 
Zora Volantes erhielt zahlreiche Auszeichnungen und Stipendien u.a. ein DAAD Stipendium für London,
das Nachwuchsförderungsstipendium der Universität der Künste Berlin und ein Stipendium der Kulturakademie Tarabya, Istanbul.
In ihren frühen künstlerischen Arbeiten kommen Raum und die Rauminstallation zur Sprache. 
Ab dem Jahr 2000 rückte die Performance und die Skulptur als künstlerisches Ausdrucksmittel zunehmend in den Vordergrund ihres Schaffens.
Der Mensch in Auseinandersetzung mit seiner Umwelt, Anpassung oder Provokation - mit Skin-Skuptures oder Body-Paintings geht sie in ihrer Kunst neue Wege, wobei Farbwirkung, Licht und Dunkelheit jeweils eine Rolle spielen.
 
Wir freuen uns auf Ihr Kommen,
 
Ihre Stiftung Starke und Zora Volantes
  

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Artist in Residence

Arbeiten – Ausstellen – Austauschen

Das ‚Herzstück‘ der Stiftungsarbeit bildet das Artist in Residence-Programm. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen Wohn - und Atelierräume für drei bis zwölf Monate zur Verfügung, Präsentationsmöglichkeiten für ihre Arbeiten in den stiftungseigenen Ausstellungsräumen, sie werden mit einem Aufenthaltsstipendium finanziell unterstützt und sind eingebunden in ein starkes Netzwerk.

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Jetzt bewerben

Die Kunststiftung Starke fördert junge, aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aller Genres. In der ebenso anregenden wie exklusiven Atmosphäre können sie sich ganz auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren, ihren individuellen Stil (weiter-)entwickeln. Wir unterstützen sie bei der künstlerischen Entwicklung und fördern darüber hinaus den Austausch der Künstler untereinander.

Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, bis zum 40. Lebensjahr. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Ein unabhängiges Gremium wählt aus den eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die Stiftung Starke mit einem Aufenthaltsstipendium bedacht werden.

Darüber hinaus stehen kurzfristig bewohnbare Gästeappartements zur Verfügung, die von etablierten Kunstschaffenden genutzt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Aufenthalts die Energiekosten vom Stipendiaten getragen werden müssen.

Die Projekte der Stiftung Starke werden durch internationale Kuratoren wissenschaftlich begleitet.

zur Bewerbung hier klicken

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Löwenpalais

Das Löwenpalais, Sitz der Kunststiftung Starke, gehört zu den größten und prächtigsten Bauten in Berlin-Grunewald. Zwei steinerne Löwen, die die Fassade flankieren, gaben der Villa im neobarocken Stil ihren Namen.

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Gemeinnützige Stiftung Peter Starke

Koenigsallee 30 – 32
14193 Berlin

Tel: 030 – 825 76 85
Fax: 030 – 825 87 34
E-Mail: info@stiftungstarke.de
Web: www.stiftungstarke.de

Die Gemeinnützige Stiftung Peter Starke ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

FAQ:

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind alle Künstler bis zum 38. Lebensjahr. 

Gibt es einen finanziellen Zuschuss?

Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht. Die Ateliers werden subventioniert, das heißt das für die Studios ein Energiekosenbeitrag bezahlt werden muss, der sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt.

Welche Förderschwerpunkte hat die Kunststiftung Starke?

Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien.

Für welchen Zeitraum erfolgt die Förderung?

Die Aufenthaltsstipendien werden für drei bis zwölf Monate vergeben.

Was wird gefördert?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein Aufenthaltsstipendium. Es umfasst kostenfreies Wohnen und Arbeiten in den Residenzräumen, die Möglichkeit zu einer eigenen Ausstellung (Solo- oder Gruppenausstellung) im Löwenpalais, falls die Arbeiten ausreichende Qualität aufweisen.

Wie müssen die Antragsunterlagen gestaltet sein?

Um sich für ein Stipendium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen in Deutsch oder Englisch digital eingereicht werden.

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Motivationsschreiben / Darstellung und Begründung des geplanten künstlerischen Vorhabens während des Residenzaufenthalts (max. 2 Din A4 Seiten)
  3. Künstlerischer Lebenslauf
  4. Formale Unterlagen (Meldebestätigung, Personalausweis, Reisepass für Nicht-EU-Länder)
  5. Kostenaufstellung: Die Künstler müssen dokumentieren, das sie ihren Aufenthalt im Löwenpalais selber finanzieren können.
Zu welchen Terminen kann man sich bewerben?

Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es gibt keine feste Antragsfrist.

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Die Aufenthaltsstipendien werden durch die Kunststiftung Starke auf Entscheid einer unabhängigen Jury vergeben. Die Bewerber erhalten schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung. Entscheidungen werden nicht begründet.

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