Künstler: MAO - Mariano Rinaldi Goni
Geheimnisvoll erotische Frauentableaus bestimmen den thematischen Schwerpunkt im künstlerischen Werk des 1972 in Buenos Aires geborenen Malers MAO.
War er anfänglich in Argentinien gesellschaftspolitisch und primär von äußeren Impressionen inspiriert, erfährt der Künstler 1996, nach der Ankunft in Deutschland, das Bedürfnis zur inneren Einkehr. Seine sprachliche Isolation führt ihn zu einer konzentrierten Schaffensphase die Goni selber als wichtigen Durchbruch, von einem chaotischen Weltbild zu einem neuen Ordnungsimpuls, beschreibt. Die in klare Formen gefassten Figuren implodieren nun in komplexen Wort-Bild Strukturen.
In seinen aktuellen Bildern kombiniert der Maler gezielt gesetzte Pinselzüge mit dem Auftrag pastoser Farbflächen auf die stellenweise rohbelassene Leinwand. Es entsteht ein Spannungsbogen zwischen Formgebung und Auflösung. Die komplizierten Blickwinkel, die Abwechslung von transparenten mit kräftigen Farbwerten und eine starke Kontrastierung mit Schwarz verleihen seiner architektonisch anmutenden Formgebung eine starke dynamische Wirkung.
MAO synthetisiert und verarbeitet dabei ganz bewusst stilistische Elemente der Kunstgeschichte und komponiert damit, ganz nach dem Prinzip des aus der Musik bekannten Samplings, seine Bildsprache.
Arbeiten – Ausstellen – Austauschen
Das ‚Herzstück‘ der Stiftungsarbeit bildet das Artist in Residence-Programm. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen Wohn - und Atelierräume für drei bis zwölf Monate zur Verfügung, Präsentationsmöglichkeiten für ihre Arbeiten in den stiftungseigenen Ausstellungsräumen, sie werden mit einem Aufenthaltsstipendium finanziell unterstützt und sind eingebunden in ein starkes Netzwerk.
Die Kunststiftung Starke fördert junge, aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aller Genres. In der ebenso anregenden wie exklusiven Atmosphäre können sie sich ganz auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren, ihren individuellen Stil (weiter-)entwickeln. Wir unterstützen sie bei der künstlerischen Entwicklung und fördern darüber hinaus den Austausch der Künstler untereinander.
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, bis zum 40. Lebensjahr. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Ein unabhängiges Gremium wählt aus den eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die Stiftung Starke mit einem Aufenthaltsstipendium bedacht werden.
Darüber hinaus stehen kurzfristig bewohnbare Gästeappartements zur Verfügung, die von etablierten Kunstschaffenden genutzt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Aufenthalts die Energiekosten vom Stipendiaten getragen werden müssen.
Die Projekte der Stiftung Starke werden durch internationale Kuratoren wissenschaftlich begleitet.
Das Löwenpalais, Sitz der Kunststiftung Starke, gehört zu den größten und prächtigsten Bauten in Berlin-Grunewald. Zwei steinerne Löwen, die die Fassade flankieren, gaben der Villa im neobarocken Stil ihren Namen.
Koenigsallee 30 – 32
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Tel: 030 – 825 76 85
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Web: www.stiftungstarke.de
Die Gemeinnützige Stiftung Peter Starke ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Antragsberechtigt sind alle Künstler bis zum 38. Lebensjahr.
Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht. Die Ateliers werden subventioniert, das heißt das für die Studios ein Energiekosenbeitrag bezahlt werden muss, der sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt.
Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien.
Die Aufenthaltsstipendien werden für drei bis zwölf Monate vergeben.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein Aufenthaltsstipendium. Es umfasst kostenfreies Wohnen und Arbeiten in den Residenzräumen, die Möglichkeit zu einer eigenen Ausstellung (Solo- oder Gruppenausstellung) im Löwenpalais, falls die Arbeiten ausreichende Qualität aufweisen.
Um sich für ein Stipendium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen in Deutsch oder Englisch digital eingereicht werden.
Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es gibt keine feste Antragsfrist.
Die Aufenthaltsstipendien werden durch die Kunststiftung Starke auf Entscheid einer unabhängigen Jury vergeben. Die Bewerber erhalten schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung. Entscheidungen werden nicht begründet.