„BAI LING :: 8 SPIRITS, Fotografien von Udo Spreitzenbarth“
Dazu verdichtet Spreitzenbarths meisterhaftes Spiel mit Licht und Schatten die Szene zu einem hyperreal anmutenden Augenblick. Dem einen Augenblick, der alles sagt, den der Künstler einfängt, visualisiert und für den Betrachter reproduzierbar macht. Alle Fotos sind digitale Ink-Jet Fine Art Drucke, erstellt mit dem Epson Stylus Pro 9800 auf Epson Premium Glossy Photo Paper 250.
Nun wagt der Künstler mit dem außerordentlichen Gefühl für Licht und Szenerie den nächsten Schritt in seiner erstaunlichen Karriere: Als WELTPREMIERE präsentiert er im Löwenpalais, Berlin seine monothematische Bild-Reihe.
Udo Spreitzenbarth will mit diesem Werk eine neue, einzigartige Vision von Bai Ling´s Weiblichkeit darstellen.
Bai Ling – eine starke, unglaublich präsente und extrem hart arbeitende Frau – ist seine Muse.
In einer Gratwanderung zwischen bewusster Inszenierung und situativen Reflexen decken Fotograf und Muse, das bei diesen Aufnahmen nie zum bloßen Objekt gerät, unbekannte Seiten und Tiefen auf, eben 8 SPIRITS.
Der erste öffentliche Termin dieser internationalen Fotowanderausstellung „BAI LING :: 8 SPIRITS“ wurde anlässlich der Berlinale 2007 am 11.02. an einem exklusiven Abend für geladene Gäste gezeigt.
Arbeiten – Ausstellen – Austauschen
Das ‚Herzstück‘ der Stiftungsarbeit bildet das Artist in Residence-Programm. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen Wohn - und Atelierräume für drei bis zwölf Monate zur Verfügung, Präsentationsmöglichkeiten für ihre Arbeiten in den stiftungseigenen Ausstellungsräumen, sie werden mit einem Aufenthaltsstipendium finanziell unterstützt und sind eingebunden in ein starkes Netzwerk.
Die Kunststiftung Starke fördert junge, aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aller Genres. In der ebenso anregenden wie exklusiven Atmosphäre können sie sich ganz auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren, ihren individuellen Stil (weiter-)entwickeln. Wir unterstützen sie bei der künstlerischen Entwicklung und fördern darüber hinaus den Austausch der Künstler untereinander.
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, bis zum 40. Lebensjahr. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Ein unabhängiges Gremium wählt aus den eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die Stiftung Starke mit einem Aufenthaltsstipendium bedacht werden.
Darüber hinaus stehen kurzfristig bewohnbare Gästeappartements zur Verfügung, die von etablierten Kunstschaffenden genutzt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Aufenthalts die Energiekosten vom Stipendiaten getragen werden müssen.
Die Projekte der Stiftung Starke werden durch internationale Kuratoren wissenschaftlich begleitet.
Das Löwenpalais, Sitz der Kunststiftung Starke, gehört zu den größten und prächtigsten Bauten in Berlin-Grunewald. Zwei steinerne Löwen, die die Fassade flankieren, gaben der Villa im neobarocken Stil ihren Namen.
Koenigsallee 30 – 32
14193 Berlin
Tel: 030 – 825 76 85
Fax: 030 – 825 87 34
E-Mail: info@stiftungstarke.de
Web: www.stiftungstarke.de
Die Gemeinnützige Stiftung Peter Starke ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Antragsberechtigt sind alle Künstler bis zum 38. Lebensjahr.
Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht. Die Ateliers werden subventioniert, das heißt das für die Studios ein Energiekosenbeitrag bezahlt werden muss, der sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt.
Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien.
Die Aufenthaltsstipendien werden für drei bis zwölf Monate vergeben.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein Aufenthaltsstipendium. Es umfasst kostenfreies Wohnen und Arbeiten in den Residenzräumen, die Möglichkeit zu einer eigenen Ausstellung (Solo- oder Gruppenausstellung) im Löwenpalais, falls die Arbeiten ausreichende Qualität aufweisen.
Um sich für ein Stipendium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen in Deutsch oder Englisch digital eingereicht werden.
Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es gibt keine feste Antragsfrist.
Die Aufenthaltsstipendien werden durch die Kunststiftung Starke auf Entscheid einer unabhängigen Jury vergeben. Die Bewerber erhalten schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung. Entscheidungen werden nicht begründet.