In Zusammenarbeit mit der Cynthia Corbett Gallery anlässlich des 4. Europäischen Monats der Fotografie.
Eröffnung am Freitag, 1. Oktober 2010 um 18 Uhr
Künstler und Kurator Gespräch am
Freitag, 8. Oktober 2010 um 18 Uhr
„Meine Fotografien fragen nach der Erinnerung an einen Platz – eine verzerrte, eingebildete Wirklichkeit – erschaffen aus Räumen der Mehrdeutigkeit. Ich spiele mit der Aufnahmefähigkeit des Verstandes meiner Rezipienten, die das verifizieren oder falsifizieren müssen, was eigentlich keinen Sinn macht.“ (Tom Leighton)
Tom Leightons großformatige Arbeiten stellen Plätze in Großstädten dar, die für uns eine besondere Bedeutung haben. Leighton bildet sie jedoch nicht 1:1 ab, sondern „spielt" mit der Aufmerksamkeit seiner Zuschauer. Perfekt inszeniert setzt er verschiedene Plätze zu einer neuen Architektur zusammen und kreiert so neue Plätze, die uns zuerst bekannt vorkommen, dann jedoch verwirren und uns zu guter Letzt in Erstaunen versetzen. Tom Leighton, aus der professionellen Fotografie stammend, benutzt sein handwerkliches Können dazu, um seine Kunst makellos zu inszenieren. Eigentlich unmerklich schafft er Neues, das seine eigene Ästhetik entfaltet und eine unglaubliche Schönheit ausstrahlt.
Arbeiten – Ausstellen – Austauschen
Das ‚Herzstück‘ der Stiftungsarbeit bildet das Artist in Residence-Programm. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen Wohn - und Atelierräume für drei bis zwölf Monate zur Verfügung, Präsentationsmöglichkeiten für ihre Arbeiten in den stiftungseigenen Ausstellungsräumen, sie werden mit einem Aufenthaltsstipendium finanziell unterstützt und sind eingebunden in ein starkes Netzwerk.
Die Kunststiftung Starke fördert junge, aufstrebende Künstlerinnen und Künstler aller Genres. In der ebenso anregenden wie exklusiven Atmosphäre können sie sich ganz auf ihre künstlerische Arbeit konzentrieren, ihren individuellen Stil (weiter-)entwickeln. Wir unterstützen sie bei der künstlerischen Entwicklung und fördern darüber hinaus den Austausch der Künstler untereinander.
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland, bis zum 40. Lebensjahr. Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Ein unabhängiges Gremium wählt aus den eingereichten Bewerbungen diejenigen aus, die Stiftung Starke mit einem Aufenthaltsstipendium bedacht werden.
Darüber hinaus stehen kurzfristig bewohnbare Gästeappartements zur Verfügung, die von etablierten Kunstschaffenden genutzt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass während des Aufenthalts die Energiekosten vom Stipendiaten getragen werden müssen.
Die Projekte der Stiftung Starke werden durch internationale Kuratoren wissenschaftlich begleitet.
Das Löwenpalais, Sitz der Kunststiftung Starke, gehört zu den größten und prächtigsten Bauten in Berlin-Grunewald. Zwei steinerne Löwen, die die Fassade flankieren, gaben der Villa im neobarocken Stil ihren Namen.
Koenigsallee 30 – 32
14193 Berlin
Tel: 030 – 825 76 85
Fax: 030 – 825 87 34
E-Mail: info@stiftungstarke.de
Web: www.stiftungstarke.de
Die Gemeinnützige Stiftung Peter Starke ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Antragsberechtigt sind alle Künstler bis zum 38. Lebensjahr.
Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht. Die Ateliers werden subventioniert, das heißt das für die Studios ein Energiekosenbeitrag bezahlt werden muss, der sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt.
Gefördert werden alle künstlerischen Genres: Malerei und Bildhauerei, Architektur und Design, Musik und Komposition, Performance, Installation, Konzeptkunst sowie Literatur und Neue Medien.
Die Aufenthaltsstipendien werden für drei bis zwölf Monate vergeben.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein Aufenthaltsstipendium. Es umfasst kostenfreies Wohnen und Arbeiten in den Residenzräumen, die Möglichkeit zu einer eigenen Ausstellung (Solo- oder Gruppenausstellung) im Löwenpalais, falls die Arbeiten ausreichende Qualität aufweisen.
Um sich für ein Stipendium zu bewerben, müssen folgende Unterlagen in Deutsch oder Englisch digital eingereicht werden.
Die Antragstellung kann laufend erfolgen, es gibt keine feste Antragsfrist.
Die Aufenthaltsstipendien werden durch die Kunststiftung Starke auf Entscheid einer unabhängigen Jury vergeben. Die Bewerber erhalten schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung. Entscheidungen werden nicht begründet.